Am 31. März entscheidet der Berner Grosse Rat über die beiden Wahlbeschwerden gegen die Wahlfarce vom 24. Februar, wo bekanntlich der SVP-Heini von einer Mehrheit der Abstimmenden nicht gewählt worden ist (lediglich 47.37% derjenigen, die an der Abstimmung teilgenommen haben, haben den SVP-Heini gewählt).
Die grossrätliche Kommission ohne Rückgrat (umgangssprachlich manchmal auch "Justizkommission" genannt) hat sich bereits mit den Beschwerden befasst und Nicht-Eintreten bzw. Ablehnung empfohlen. Nun obliegt es der Mehrheit im Grossen Rat, dem Kanton zu zeigen, dass sie nicht als Marionetten der SVP-Minderheit an deren Fäden tanzt.
Mehr zum Thema in unserem Pressespiegel:
- Wahl von [SVP-Heini] soll angenommen werden (espace.ch, 25.03.2008 )
- Beschwerden wohl chancenlos (Der Bund, Front, 26.03.2008)
- Kettiger erntet einen Rüffel (Berner Zeitung, 26.03.2008)
- «Reelle Chancen» vor Bundesgericht (Der Bund, 26.03.2008)
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